Die Bundesregierung hat am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Coronavirus-Impfpflicht präsentiert. Sie tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird die Impfpflicht für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es etwa für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
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