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May 1, 2024
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Gastro

Hohe Bußgelder wegen Corona

Anfang September ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Der BHG DEHOGA Bayern weist darauf hin, dass Gastro-Unternehmer, die gegen die Regeln verstoßen, mit empfindlichen Bußgeldern rechnen müssen.

Zu beachten ist in erster Linie die 3G-Regelung: Überschreitet die Inzidenz den Wert von 35, so darf in Innenräumen der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nicht privaten Räumlichkeiten, der Gastronomie, dem Beherbergungswesen, bei Tagungen und Kongressen, … nur durch solche Personen erfolgen, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Zu diesem Zweck sind Veranstalter und Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde gibt bekannt, sobald an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz den Wert von 35 überschreitet, ist ab dem 5. Tag ein Testnachweis erforderlich.

Kontaktdaten sind zu erheben in der Gastronomie, dem Beherbergungswesen und bei Tagungen und Kongressen. Zu dokumentieren (auch elektronisch möglich) sind jeweils Namen und Vornamen, eine Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes.
Bei Nichteinhaltung der staatlichen Corona-Auflagen drohen zum Teil hohe Bußgelder.

Das Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat dazu am 3. September einen Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ veröffentlicht. Die Bußgelder sind empfindlich, so kann z. B. eine nicht durchgeführte Gästeregistrierung mit 1.000 Euro Bußgeld zu Buche schlagen. Veranstalter oder Inhaber von Betrieben oder Einrichtungen, die nicht sicherstellen, dass der Gast, Besucher oder Nutzer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro rechnen.

Der Appell des Verbandes an seine Mitglieder lautet: „Bitte erheben Sie die Kontaktdaten und kontrollieren Sie die 3G-Regelung und weisen Sie auch Kollegen aus der Branche auf die Wichtigkeit hin. Wir sind schon so weit gekommen. Gemeinsam schaffen wir auch noch den Rest!“

www.dehoga-bayern.de
www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-617 (Bußgeldkatalog)

Wachende Zuversicht in der Branche

Dank der Lockerungen und der gestiegenen touristischen Nachfrage geht es im Gastgewerbe wieder aufwärts. Im August 2021 lagen die Umsätze 5,7% unter den Augustwerten des Vorkrisenjahres 2019, so das Ergebnis einer Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes. „Das ist der beste Wert seit Beginn der Pandemie im März 2020“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Im Gastgewerbe wächst die Zuversicht.“

Das gilt vor allem für Betriebe, die vorwiegend touristische Umsätze generieren. Zum ersten Mal melden diese Unternehmer für den Monat August wieder ein Umsatzplus, und zwar in Höhe von 3%. „Corona hat den Trend zum Heimaturlaub und zum regionalen Tourismus noch einmal verstärkt“, erklärt Zöllick. Die Sehnsucht nach Reisen und Ausgehen sei groß. Angelaufen sei inzwischen auch der Inlandstourismus in den Städten, wenngleich internationale Touristen noch fehlten. Weiterhin angespannt stellt sich dagegen die Lage der nicht-touristisch geprägten Betriebe dar. Hier beläuft sich das Umsatzminus auf 10%. „Große Veranstaltungen, Messen und Kongresse finden erst seit kurzem wieder statt“, sagt Zöllick. „Business- und Tagungshotels, Eventcaterer sowie Clubs und Diskotheken beklagen weiterhin erhebliche Umsatzeinbußen.“

Auch die Zahl der Betriebe mit Existenzangst hat sich fast halbiert. Waren es vor einem Jahr noch 61,1% der Unternehmer, die um ihre Existenz bangten, sind es jetzt noch 32,9 %. Dabei zeigen sich insbesondere Pachtbetriebe besorgt. Hier sehen 39,2% eine Existenzbedrohung.

Die seit August bundesweit geltende 3G-Regelung findet mehrheitlich Zustimmung. Fast 60% bewerten die 3G-Regelung positiv beziehungsweise eher positiv. Demgegenüber stehen 41,5% der Betriebe, die die strengeren Regeln negativ beziehungsweise eher negativ beurteilen.

In 60,4% der Betriebe verläuft die Umsetzung der 3G-Regelung in der Praxis problemlos. 39,4% berichten dagegen von Problemen. Die Unternehmer kritisieren insbesondere den bürokratischen und zeitlichen Aufwand für die Kontrollen bei gleichzeitigem Personalmangel, Diskussionen mit den Gästen sowie fehlende Testkapazitäten.

Die Mehrheit der Betriebe will die 2G-Reglung derzeit nicht einführen. Von einer freiwilligen Einführung der 2G-Regel im Rahmen des Hausrechts planen 21,4% der Betriebe Gebrauch zu machen. 78,6% werden die 2G-Regelung derzeit noch nicht umsetzen. Sollten mit Einführung der 2G-Regel wie in Hamburg allerdings Auflagen, wie zum Beispiel das Abstandsgebot, wegfallen, wäre jeder dritte Betrieb (32,8%) bereit, die 2G-Regelung einzuführen.

An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zur wirtschaftlichen Lage beteiligten sich in der Zeit vom 31. August bis 5. September 5.600 gastgewerbliche Betriebe aus ganz Deutschland.

www.dehoga.de

Der Beitrag Hohe Bußgelder wegen Corona erschien zuerst auf Gastronomie-Report.

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