Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind seit Mitternacht und nach über einem halben Jahr Geschichte. Mit Sonntag ist „das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs“ auch von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ohne triftige Gründe wieder zulässig. Das große Aufatmen beginnt für die meisten allerdings erst am Mittwoch.
previous post