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Gastro

Verfassungsbeschwerde

Deutschland befindet sich in einer dramatischen Lage mit steigenden Infektionszahlen. Daher ist ein schnelles Handeln der Regierung notwendig, um der Coronavirus-Pandemie schnellstmöglich Herr zu werden. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung, die sogenannte bundeseinheitliche Notbremse, wird jedoch von der Initiative Gastgeberkreis als völlig falsche Maßnahme bewertet. Der Gastgeberkreis schließt sich daher einer von der Initiative „Händler helfen Händlern“ initiierten Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage vollumfänglich an.

„Die derzeitige Lage der Corona-Pandemie ist sehr ernst und die aktuell steigenden Fallzahlen und Todesfälle erzwingen ein schnelles und vor allem umfassendes Handeln. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz ist allerdings ein unmittelbarer und sehr einschneidender Grundrechtseingriff. Zudem ist die Prüfung durch das Verfassungsgericht noch nicht erfolgt und ich hege große Zweifel an der juristischen Haltbarkeit der Gesetzesänderung“, so äußert sich Stephan von Bülow, der Vorsitzende der Geschäftsführung BLOCK HOUSE Restaurants und Mitinitiator des Gastgeberkreises.

Mirko Silz, CEO der FR L’Osteria SE und ebenfalls Mitinitiator des Gastgeberkreises, ergänzt: „Wir erwarten vernünftige und gut durchdachte Lösungsansätze und keine kurzfristigen Panikreaktionen sowie darüber hinaus konkrete Vorschläge für eine bessere Umsetzung der Maßnahmen, damit die jeweiligen Städte und Landkreise besser dafür Sorge tragen, dass die verordneten Maßnahmen auch wirklich durchgeführt und eingehalten werden. Ohne die Gastronomie und den Handel wird es keine Zukunft der Innenstädte geben. Damit wird den Menschen ein wichtiger Teil zur Erfüllung und Bewältigung ihres Alltags genommen.“

Hintergrund der Sammelklage ist, dass in der deutschen Gastronomie noch immer große Verunsicherung herrscht, von einer konkreten Planungssicherheit ganz zu Schweigen. Dazu heißt es beim Gastgeberkreis: „Die halbgaren Lockdowns Ende des vergangenen und Anfang des aktuellen Jahres waren nicht zielführend und wurden nur inkonsequent umgesetzt. Das bedeutet, dass auf dem Rücken der Gastronomie der Kampf gegen die Pandemie ausgefochten wird, während andere Branchen davon gänzlich oder teilweise unberührt bleiben. Diese Ungleichbehandlung ist unangemessen. Wenn dieser Kampf gelingen soll, müssen auch die wirtschaftlichen Folgen klarer und gerechter verteilt sein.“

Der Gastgeberkreis ist ein Zusammenschluss von Unternehmern aus dem Gastgewerbe, die von der Coronakrise unmittelbar betroffen sind. Ziel dieser Initiative ist es, die Wahrnehmung der Gastronomie in Politik und Gesellschaft zu schärfen. Zu den Mitgliedern zählen u.a. Tim Mälzer, Thomas Mack, Europa-Park Rust, Johannes Bühler, Hans im Glück, Carsten Horn, Nordsee, Bernd Riegger, ALEX, Clarissa Käfer, Feinkost Käfer, Torsten Petersen, Enchilada und Oliver Altherr, Marché.

www.gastgeberkreis.de

Der Beitrag Verfassungsbeschwerde erschien zuerst auf Gastronomie-Report.

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