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Gastro

Endlich: Unterstützung für Brauereigasthöfe und Winzerbetriebe

Ab sofort wird für Unternehmen mit angeschlossenen Gaststätten der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember verbessert und vereinfacht. Darauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Dies betrifft vor allem Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.

„Unser Kampf für Mischbetriebe, insbesondere die Brauereigaststätten und Winzerbetriebe als Kulturgüter Bayerns hat sich gelohnt, es ist ein längst überfälliger Schritt“, kommentiert DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. „Wie die gesamte Gastronomie waren auch die Brauereigasthöfe, Vinotheken und Straußwirtschaften seit Anfang November zu erzwungener Untätigkeit verurteilt, geschlossen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.“

Während dem Gast- und Beherbergungsgewerbe als Ersatz für die zu tragenden Umsatzausfälle eine Entschädigung in Höhe von bis zu 75% der Umsätze der Vorjahresmonate ausbezahlt wurde, waren die Unternehmen, für die jetzt der Durchbruch erzielt wurde, bislang als „Mischbetriebe“ durchs Raster gefallen.

Im Rahmen der Beratungen zum „Härtefallfonds“ haben die Länder wiederholt darum gebeten, vor dessen Start bestehende Lücken in den existierenden Programmen zu schließen. Eine solche Lücke betraf Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte. Diese konnten im Rahmen der November- und Dezemberhilfe bislang nur dann einen Antrag stellen, soweit ihr Umsatz aus dem Nicht-Gaststättenteil maximal 20% der Gesamtumsätze ausmachte, was u. a. vielen Brauereigaststätten, Straußenwirtschaften oder Vinotheken den Weg zur Antragstellung verbaute.

Die neue Regelung gilt auch für alle anderen Gaststätten, die in Verbindung mit einer anderen Tätigkeit auch eine Gaststätte betreiben, wie beispielsweise Cafés in Buchläden oder Restaurants in Möbelhäusern.

www.dehoga-bayern.de

Der Beitrag Endlich: Unterstützung für Brauereigasthöfe und Winzerbetriebe erschien zuerst auf Gastronomie-Report.

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