Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den ORF-Beitrag als verfassungskonform eingestuft. Für Medienfachleute bringt der Entscheid zum Ausdruck, dass der ORF ein „öffentliches Gut“ ist, der auch Aufgaben übernimmt, die für private Medien nicht finanzierbar seien. ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer bezeichnete das Erkenntnis am Mittwoch als „richtungsweisend“, Kritik kam von der FPÖ.
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