Das Sozialministerium hat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Teilpension fertiggestellt. Mit dieser wird es ab kommendem Jahr möglich sein, reduziert weiterzuarbeiten und gleichzeitig einen bereits angesparten Teil der Pension zu beziehen. Dafür wird die Altersteilzeit schrittweise eingeschränkt. Nach kurzer Begutachtungsfrist soll das Gesetz noch vor dem Sommer beschlossen werden.
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