Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am Mittwoch auf ein Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen (BGHS) Wien verwiesen, wonach Mobilfunkanbieter bestehende Verträge im Falle einer Rückforderung der Servicepauschale nicht kündigen dürfen. Bei dem Urteil von Montag hatte das Gericht zudem in zwei Fällen die Einhebung der Servicepauschale als unrechtmäßig angesehen.
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